Urteil des AG Gelsenkirchen vom 09.12.2013 zur Bearbeitungsfrist für die Schadensregulierung einer Kfz-Haftpflichtversicherung

Meldet ein Geschädigter bei einer Kfz-Haftpflichtversicherung einen Schaden, so sind dieser ab diesem Zeitpunkt ca. 4-6 Wochen als Bearbeitungsfrist bis zur Regulierung des Schadens zu gewähren. Aus den Gründen: …Dem Kfz-Haftpflichtversicherer, von dem nach einem Verkehrsunfall Zahlung verlangt wird, ist eine angemessene Prüfungsfrist zuzubilligen, vor deren Ablauf eine Klage nicht i.S.d.§ 93 ZPO veranlasst ist. … Urteil des AG Gelsenkirchen vom 09.12.2013 zur Bearbeitungsfrist für die Schadensregulierung einer Kfz-Haftpflichtversicherung weiterlesen